X-News

01.01.2010

stellenX Information:

 

Der Erfolg eines Personaldienst- leisters liegt an den Verbindungen zum Endkunden und der passen- den Kandidaten/In.

Der  Vorteil  gegenüber  allen  and-
eren, sich im Markt befindlichen Internet - Plattformen, liegt darin, dass Ihre potentiellen   Kandidaten
und Vakanzen mit anderen verfüg-
baren Vakanzen und Kandidaten anderer       Personaldienstleistern 
anonym       
zusammengebracht werden. So  können Sie  die  unge-
nutzten      Ressourc
en     gewinn-
bringend vermarkten und dies kostenlos und ohne  Risiko für  Sie.

Ihr stellenX Team

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche auf die Vertragsverhältnisse für durch stellenX (stellenX GmbH) angebotene Dienstleistungen Anwendung finden. Mit der Nutzung von stellenX akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich:

  1. Anwendungsbereich
    Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung der Produkte, Dienstleistungen und Datenbanken von stellenX GmbH, welche stellenX GmbH ausschliesslich Personalvermittlungen (nachfolgend Kunden) zur Verfügung stellt. Mit der Nutzung der Produkte, Dienstleistungen und Datenbanken von stellenX (stellenX GmbH) erklärt der Kunde, dass er die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen hat und dass er diese vollumfänglich akzeptiert.
  2. Leistungen
    Die stellenX GmbH erbringt sowohl kostenlose wie auch kostenpflichtige Dienstleistungen. Der Kunde wählt die von stellenX zu erbringenden Dienstleistungen aus dem zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vorhandenen Leistungsangebot aus.
  3. Dienstleistungen der stellenX GmbH
    stellenX erbringt die Dienstleistung einer Stellen / Personalbörse ausschliesslich für Personalvermittlungen. stellenX GmbH orientiert sich bei ihrer Leistungserbringung an den Wünschen seiner Kunden und erweitert ihr Dienstleistungsangebot kontinuierlich gemäss den spezifischen Kundenbedürfnissen. Eine aktuelle Übersicht über den umfassenden Dienstleistungskatalog befindet sich auf der Webseite von der stellenX GmbH. Die vorliegenden AGB gelten vollumfänglich für sämtliche von der stellenX GmbH erbrachten Dienstleistungen, einschliesslich allfälliger nachfolgend nicht explizit erwähnter Dienstleistungen. Für sämtliche Dienstleistungen gelten die jeweils auf der Webseite publizierten Preise.
  4. Registrierung
    Nach der einmaligen Registrierung der Personalvermittlungsdaten, erhalten Sie ein persönliches Login und Passwort. Zudem wird Ihr Firmenlogo kostenlos auf unserer Webseite unsere Kunden publiziert, mit einer Verlinkung zu Ihrer Firma. Danach können sie so viele Stellen und auch CV’s erfassen wie Sie möchten (kostenfrei). Personalvermittlungen können anonymisierte Stellen und CV’s auf stellenX erfassen und mit anonymisierte Stellen und CV’s von anderen Personalvermittlungen die bei stellenX ihre anonymisierten Stellen und CV’s eingeben auf Übereinstimmung prüfen, ohne das deren Identität preisgegeben wird.
  5. Aufschalten von Stellen und CV’s auf die Stellen / Personalbörse von stellenX
    Personalvermittler können anonymisierte Stellen und CV’s auf stellenX eingeben und mit anonymisierten Stellen und CV’s von anderen Personalvermittlern die bei stellenX ihre Stellen und CV’s eingeben auf Übereinstimmung prüfen, ohne das deren Identität preisgegeben wird. Für die anonymisierte, einkopierten Stellen und CV’s, ist das dateneingebende Personalvermittlung alleinig verantwortlich. Es dürfen keinen Namen, Adressen, Telefonnummern oder E-Mail Adressen usw. eingegeben werden.
  6. Aufbewahrungsdauer von Daten und Unterlagen
    Alle Daten die der Personalvermittler in die Datenbank eingibt, verwaltet er selber auf seinem eigenen Account. stellenX wird Daten die über Wochen oder Monate nicht gebraucht worden sind, automatisch in das persönliche Archiv (welches nur dem Personalvermittler zugänglich ist, welches die Daten auch eingegeben hat) verschieben. Alle Daten aus dem Archiv können jederzeit vom jeweiligen Personalvermittler per Mausklick wieder aktiviert werden.
  7. Vereinbarung beim Abschluss einer Feststellenvermittlung
    Bei einer Übereinstimmung von Stelle und Kandidat, können Sie per Knopfdruck anfragen, ob der Personalvermittler, welcher die passende Stelle oder den passenden Kandidaten anbietet, einverstanden ist mit der Übereinstimmung. Ist der andere Personalvermittler auch einverstanden, drückt er auch auf den Knopf und bestätigt. Nun wird die einmalige Gebühr von der stellenX GmbH erhoben für die Vermittlung an beide Personalvermittlungen,  welche erst bei einer erfolgreichen Platzierung des Kandidaten fällig wird. (gilt nicht für Jahrs-Abonnement) Jetzt werden die Namen und Adressen der beiden Personalvermittlungen an beide Parteien ausgetauscht und die beiden Personalvermittler können miteinander in Kontakt treten, um das Geschäft untereinander abzuschliessen. Es macht Sinn, wenn der Personalvermittler, welcher die Stelle verwaltet, den Kandidaten des anderen Personalvermittlers an seinen Endkunden vermittelt. Das an den Endkunden vermittelnde Büro (die Firma mit der zu besetzenden Stelle) stellt nun die Honorarrechnung an den Endkunden. Dieses Honorar wird  unter den beiden Personalvermittlern folgendermassen geteilt:
                                      Stelle   :  Kandidat
    Festanstellung        50 %  :  50 %
    Freelancer                50 %  :  50 %
    Teilzeitanstellung    50 %  :  50 %
    Temporär                  30 %  :  70 %    (70 % für diejenige Partei, welche die Lohnzahlung leisten muss vom 
                                                                    Nettoertrag)
    Exekutive Search     60 %  :  40 %    nur Kaderstellen über Fr. 140 000.-- / Euro 94 000.-- (60 % für
                                                                    diejenige Partei, welche das Stellenmandat hat von der Bruttolohnjahressumme)

    Bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen, behalten wir uns das Recht vor, den Kunden aus unserem Netz ausschliessen.
  8. Vereinbarung bei Vermittlung eines Freelancers
    Gleicher Ablauf wie bei der Feststellenvermittlung. Jedoch „vermietet“ der Personalvermittler A mit dem Kandidaten diesen an den anderen Personalvermittler B. z.B.: Personalvermittler A vermietet den Kandidaten für CHF 100.-- pro Stunde an Personalvermittler B. Personalvermittler B vermietet den Kandidaten an den Endkunden für CHF 120.-- pro Stunde. (der Kandidat bekommt im Beispiel CHF 80.-- pro Stunde)
  9. Vereinbarung bei Abschluss einer Temporärvermittlung
    Bei Temporär-Vermittlungen bezahlt der Personalvermittler der den Kandidaten einbringt alle Leistungen die für den Kandidaten bezahlt werden müssen. Der Personalvermittler, welcher den Kandidaten an die Firma vermittelt, wo der Kandidat arbeitet, teilt sich mit dem anderen Personalvermittler den Gewinn 70 % : 30 %. Die hohe Prozentzahl rechnet sich, da eine Partei das ganze finanzielle Risiko trägt und den Kandidaten sofort bezahlen muss.
    Bei Temporäreinsätzen übernimmt die Firma stellenX GmbH eine Garantie, wenn der Kandidat innert 3 Tagen die Stelle verliert. Die stellenX GmbH erstattet das verrechnete Vermittlungshonorar von der Firma stellenX GmbH innerhalb der ersten drei Tage zurück. Sollte es zu einer Garantierückerstattung kommen muss der Kunde unser Garantieformular vollständig und korrekt auffüllen und vom Endkunden unterschreiben lassen. Der Garantieanspruch muss innert 5 Tagen bei der Firma stellenX GmbH schriftlich geltend gemacht werden. Sie erhalten nach der Prüfung eine Gutschrift in Form eines weiteren Datenaustausches. Ausgeschlossen sind Jahres- Abonnenten.
  10. Vermittlung eines Kandidaten an einen anderen Endkunden
    Vermittelt ein Personalvermittler einen Kandidaten an eine andere Stelle als die bei stellenX als Übereinstimmung per Knopfdruck akzeptiert wurde, gelten weder die Punkte 7, 8, 9.
  11. Haftung bei einen Abschluss
    Sollten beide Personalvermittler sich per Knopfdruck auf einen Kandidaten und eine Stelle geeinigt haben und der Kandidat kann doch nicht auf diese Stelle vermittelt werden, oder die Stelle wird mit einem anderen Kandidaten besetzt, werden die Gebühren von stellenX GmbH storniert. Die Beweislast liegt beim Personalvermittler.
  12. Haftung bei Mehrfachvermittlung
    Sollte sich ein Kandidat bei mehreren Personalvermittlern vorstellen und die Personalvermittler platzieren den Kandidaten auf stellenX, ist es möglich, dass der gleiche Kandidat auf eine Stelle mehrmals auftaucht bei der Übereinstimmung. Sollte der Kunde dies nicht merken bei der Kontrolle der Daten und den Kandidaten mehrmals anfordern, werden die Gebühren von der stellenX GmbH storniert.
  13. Kandidat kann nicht vermittelt werden
    Sollte der Kandidat unmittelbar nach dem Datenaustausch (Kandidaten- und Stellendaten) der beiden Personalvermittler von einem der beiden beteiligten Personalvermittler doch selber vermittelt werden, werden Gebühren von der stellenX GmbH storniert.
  14. Der Kandidat oder die Stelle ist nicht mehr verfügbar
    Sollten beide Personalvermittler sich per Knopfdruck auf einen Kandidaten und eine Stelle geeinigt haben und der Kandidat meldet sich nun er habe selber einen Job gefunden und sei nicht mehr auf dem Markt, werden die von stellenX erhobenen Gebühren von der stellenX GmbH storniert.
  15. Nutzung von Zugangsdaten
    Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Benutzernamen und Passwörter vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Informationen, die der Kunde von stellenX bezieht, sind ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch durch den Kunden bestimmt. Die Weiterverbreitung dieser Informationen ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von stellenX GmbH nicht gestattet.
  16. Mandat mit Garantievereinbarung
    Sollte es zu einem Garantiefall kommen, muss der Schaden von beiden Parteien zu gleichen Teilen, wie beim Vertragsabschluss, getragen werden. Sofern keine anderen Vereinbarungen vorliegen.
  17. Haftung der stellenX GmbH
    Die stellenX GmbH erbringt ihre Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Die Leistungen der stellenX GmbH werden über das Internet erbracht und die stellenX GmbH kann keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit sowie die Fehlerfreiheit ihrer Leistungen übernehmen. Die stellenX GmbH haftet nicht für allfällige Betriebsunterbrüche und/oder technische Störungen und deren Auswirkungen. Die über stellenX zugestellten Stellen oder CV’s stammen von den jeweiligen Personalvermittlungen. Die stellenX GmbH übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in den Stellenausschreibungen oder CV‘S enthaltenen Informationen. Die stellenX GmbH  haftet weder den Kunden, noch Dritten gegenüber für Schäden, die sich aus der Benutzung der Dienstleistungen von stellenX ergeben oder damit tatsächlich oder rechtlich in einem Zusammenhang stehen. In jedem Fall ist die Haftung der stellenX GmbH beschränkt auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
  18. Haftung der Kunden
    Die stellenX GmbH lehnt jegliche Haftung für von Kunden eingegebene und publizierte Daten ab. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt seiner eingegebenen Daten. Er verpflichtet sich, über die stellenX GmbH keine rechtswidrigen Anzeigen, insbesondere Anzeigen rassistischen, pornographischen und persönlichkeitsverletzenden Inhalts, zu veröffentlichen. Die stellenX GmbH behält sich das Recht vor, ohne Vorwarnung und Begründung den Zugang der Kunden zu blockieren, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Der Kunde verpflichtet sich, stellenX GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit von ihm zu verantwortenden Inseraten freizuhalten, sofern die stellenX GmbH den Kunden innerhalb von 20 Tagen von einem geltend gemachten Anspruch in Kenntnis setzt. Der zu ersetzende Schaden umfasst auch die Kosten einer sachgerechten rechtlichen Verteidigung der stellenX GmbH.
  19. Angebote Dritter
    Die stellenX GmbH präsentiert auf der Webseite auch Angebote Dritter und/oder schafft Links zu Angeboten oder Webseiten Dritter. Die stellenX GmbH ist nicht verantwortlich für diese Angebote von Dritten sowie für die Inhalte auf Webseiten Dritter und schliesst jegliche Haftung im Zusammenhang mit den Angeboten oder Webseiten Dritter ausdrücklich aus. Der Kunde ist angewiesen, die entsprechenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter zu konsultieren.
  20. Rechnungsausstände
    Sollte der Fall eintreffen, dass ein Endkunde nicht bezahlt nach einer erfolgreichen Vermittlung, weil er nicht bezahlen will oder kann, haben die beteiligten Personalvermittler einander die über die erfolgten Mahnungen und der ev. Betreibung des Endkunden zu Informieren.
  21. Halbjahres Abonnement
    Der Vertrag mit der stellenX GmbH gilt für die Dauer der im Einzelvertrag festgelegten Laufzeit und beträgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde 6 Monate. Im Halbjahres Abonnement integriert sind auch alle Ihre Niederlassungen. Während der vereinbarten Laufzeit ist der Vertrag nicht kündbar. Auf Wunsch des Kunden wird das Account des Kunden jedoch umgehend deaktiviert. Eine Rückerstattung der bezahlten Laufzeit pro rata erfolgt nicht.
  22. Aboservice
    Die von der stellenX GmbH bezogenen 5er oder 10er Abonnemente müssen innerhalb von 12 Monaten nach Bezahlung der Rechnung eingelöst werden.
  23. Diverse Bestimmungen
  24. Erfüllungsort
    Erfüllungsort für die von der stellenX GmbH zu erbringenden Leistungen aus diesem Vertrag ist das Geschäftsdomizil der stellenX GmbH.
  25. Zahlungsbedingungen
    Rechnungen der stellenX GmbH sind innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, respektive wenn der Kandidat vermittelt ist. Die stellenX GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen ohne vorgängige Mitteilung auszusetzen.
  26. Änderung der AGB
    Die stellenX GmbH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website von stellenX zugänglich gemacht und treten 30 Tagen nach ihrem Aufschalten in Kraft.
  27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen der stellenX GmbH und ihren Kunden entstehenden Streitigkeiten ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand bilden die ordentlichen Gerichte von Uster. Alternativ ist die stellenX GmbH berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.



stellenX GmbH, 4. Februar 2009